Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr in die
Gesetzliche möglich
Wenn Sie aus einer gesetzlichen Krankenkasse in die
Privatversicherung gewechselt sind, können Sie nicht ohne
weiteres
wieder zurück - der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von
den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit
einem Wechsel im Alter steigende Beiträge vermeiden.
Eine Wiederaufnahme in die gesetzliche Krankenkasse ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinken: Als Rückkehrwilliger müssen Sie nachweisen, dass Ihr jetztiges Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 47.770,00 Euro betragen hat (Stand 2007). Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der Privaten bleiben.
Zurück auch bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die gesetzlichen Kassen - eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind.
Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Krankenversicherung für Sie gebildet hat.