Wer darf der privaten Krankenversicherung beitreten ?

Selbständige, Arbeitnehmer und Beamte

Den Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist allen Selbstständigen oder Freiberuflern - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens- möglich.

 

Als Arbeitnehmer und abhängig Beschäftigter dürfen Sie in die Private wechseln, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen 3 Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze von 47.770 Euro liegt (das entspricht 3.975 Euro brutto im Monat, Stand 2007).

 

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Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, z. B. Richter oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert.

 

Die private Krankenkasse ist oft günstiger

Die private Krankenversicherung kann schon für Berufstätige mit durchschnittlichem Einkommen günstiger sein als die Gesetzliche. Das bedeutet fast immer einen klaren finanziellen Vorteil für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, die voll berufstätig sind. Selbstständige Unternehmer und Freiberufler müssen ohnehin eigenverantwortlich für ihre Absicherung sorgen.

 

Bei der Entscheidung für eine private Krankenversicherung sollten Sie nicht nur Ihre gegenwärtige Situation, sondern auch ihre zukünftige Lebensplanung berücksichtigen: Wollen Sie bald eine Familie mit Kindern gründen , sind Sie oft mit einer gesetzlichen Kasse im Vorteil, da diese die Möglichkeit der Familienversicherung bietet. Wollen Sie aber Single bleiben oder spielen Kinder in Ihrer Zukunftsplanung nur eine geringe Rolle, können Sie über die Jahre in der PKV meist viele tausend Euro sparen - und das bei deutlich besseren Leistungen.