Einführung eines Basistarifes:
Ab
1.7.2007 bietet jeder private Krankenversicherer einen Standardtarif an, dessen
Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. In diesen
Standardtarif kann jeder bereits privat Versicherte wechseln. Die Beiträge zu
diesem Standardtarif werden nur nach Alter und Geschlecht ermittelt: Etwaige
Risikozuschläge für bestehende Erkrankungen und Leiden darf Ihnen der private
Krankenversicherer nicht berechnen.
Ab dem 1.1.2009 wird es dann den Basistarif geben, der den Standardtarif ablöst. Der zu zahlende Monatsbeitrag zum Basistarif darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, der zur Zeit bei etwa 500 Euro liegt. Ist Ihr Ehepartner auch in einem Basistarif versichert, darf die Versicherungsprämie für Sie beide zusammen nicht höher sein als 150 Prozent des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Wechsel des privaten Krankenversicherers:
Sind Sie bereits privat krankenversichert und wollen zu einem anderen Anbieter in der PKV wechseln, so haben Sie es ab dem 1.1.2008 leichter: Die Altersrückstellung, die Sie beim bisherigen Privatversicherer gebildet haben, können Sie zukünftig im Umfang des Basistarifs zum neuen Versicherer mitnehmen. Dadurch bleiben Ihre zukünftigen Versicherungsbeiträge auch nach dem Wechsel später vergleichsweise stabil. In den ersten fünf Jahren gilt die neue Mitnahmeregel für alle Personen, die älter als 40 Jahre sind. Ganz geöffnet wird das System der Krankenversicherung ab 2013. Ihr neuer Privatversicherer muss die Beiträge nach dem jeweiligen Eintrittsalter berechnen, in dem Sie Ihre alte Versicherung abgeschlossen haben.
Von der Gesetzlichen in die Private:
Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt für Arbeitnehmer 2007 bei einem Jahreseinkommen von 47.770 Euro, das entspricht einem Monatseinkommen von 3.975 Euro. Wenn Sie mehr verdienen sollten, dürfen Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Das geht ab dem 1.1.2007 allerdings nur noch, wenn Ihr Gehalt zum Zeitpunkt des Wechsels seit mindestens drei Jahren über der Einkommensgrenze liegt und auch zum Anfang des neuen Jahres darüber sein wird. Waren Sie vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und wollen zum 1.7.2007 Kunde eines privaten Krankenversicherers werden, müssen Sie also seit 2004 über der Versicherungspflichtgrenze verdient haben. Als freiwillig gesetzlich Versicherter wie beispielsweise als Selbstständiger, Freiberufler oder als Beamter können Sie wie bisher ohne Fristen und Einkommensgrenzen in die private Krankenversicherung wechseln.
Wenn Sie nicht krankenversichert sind:
Haben Sie Ihren Versicherungsschutz zur Krankenversicherung aus irgendeinem Grund verloren, können Sie ab dem 1.7.2007 immer in die Krankenversicherung zurück, bei der Sie zuletzt versichert waren – egal, ob gesetzlich oder privat. So soll zukünftig vermieden werden, dass Menschen überhaupt keinen Krankenversicherungsschutz bekommen.
Wenn Sie als deutscher Bundesbürger ohne Krankenversicherungsschutz aus dem Ausland zurückkehren, werden Sie je nach Status der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zugeordnet: Waren Sie zuletzt als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer versichert, so können Sie in die gesetzliche Krankenkasse zurück. Waren Sie beispielsweise Selbstständiger, Freiberufler, Beamter oder Soldat, versichern Sie sich privat.